Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Burner Marketing GmbH, Erlangen
Stand: Mai 2025

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die die BurnerMarketing GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) von Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“)erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Online-Marketings, derUnternehmensberatung, des Personalmarketings und der Fachkräftegewinnung, des EmployerBrandings sowie der allgemeinen Markenentwicklung und Außendarstellung, aber auch für alle hiermit inZusammenhang stehenden sonstigen Leistungen des Auftragnehmers. Diese AGB gelten nur, wenn derAuftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer unddem Auftraggeber auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, soferndie Parteien nicht ausdrücklich abweichende Regelungen treffen. Individuelle Vereinbarungen undAngaben haben Vorrang vor den AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AllgemeineGeschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als derAuftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auchdann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungenabweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung,Mängelanzeige, Kündigung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben, soweit in dennachfolgenden Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird. GesetzlicheFormvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation desErklärenden, bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nurklarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichenVorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossenwerden.Diese AGB gelten für alle ab dem 01.05.2025 geschlossenen Vertragsverhältnisse.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung der Leistungendurch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichtsanderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen nachdessen Zugang bei ihm anzunehmen. Die Annahmeerklärung des Auftragnehmers ist an keinFormerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, schriftlich, in Textform, in elektronischerForm als auch durch Ausführung der Leistung erfolgen. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeberdiese AGB.Der Vertragsschluss kann telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. DerAuftragnehmer behält sich vor, Gespräche zu Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Auf eine solcheAufzeichnung wird der Auftraggeber jeweils vorab hingewiesen.

§ 3 Leistungserbringung durch den Auftragnehmer3.1 Art der Leistungserbringung
Alle Leistungen des Auftragnehmers sind im Zweifel als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB anzusehen. Die Parteien sind darüber einig, dass der Auftragnehmer seine Leistungspflicht durch dieErbringung der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen erfüllt. Das Erreichen eines bestimmtenErfolgs (z. B. Umsatzsteigerungen beim Auftraggeber, eine Mindestanzahl an Bewerbern oderKundenanfragen, eine bestimmte Reichweite o. ä.) ist nur dann geschuldet, wenn der Auftragnehmerdies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zusichert.Der Auftragnehmer entscheidet grundsätzlich frei über Ort und Zeit der Leistungserbringung. Er ist nichtin die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert und nicht weisungsgebunden tätig. DerAuftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zur Leistungserbringung einzusetzen.

3.2 Konkreter Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang sowie etwaige Leistungstermine bzw. Leistungsfristen richten sich nachder jeweiligen zwischen den Parteien vereinbarten individuellen Leistungsbeschreibung. Diese ist in derRegel in dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsformular („Auftragssbestätigung“) enthalten,das wesentlicher Vertragsbestandteil ist.Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine sind für den Auftragnehmer grundsätzlich unverbindlich. DerAuftragnehmer ist bei erheblichen Abweichungen dazu verpflichtet, rechtzeitig auf eine Verzögerunghinzuweisen. Liefertermine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmerausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.Die üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Bayern.Soweit der Auftragnehmer aufgrund einer Beauftragung von Kontingenten tätig wird, gilt folgendes: EinKontingent stellt eine einheitliche Leistungseinheit zur Erbringung von Leistungen durch denAuftragnehmer dar. Die Anzahl der Kontingente, deren Laufzeit, der Kampagnenstart sowie weitereSpezifikationen der Leistung richten sich nach der jeweiligen Auftragssbestätigung. Kontingente könnennach deren Abruf durch den Auftraggeber nicht pausiert oder unterbrochen werden.

§ 4 Verzug und Verzugsfolgen
Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall istjedoch eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Der Auftragnehmer gerät nur dann in Verzug,wenn der Auftraggeber allen zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungspflichtennachgekommen ist.Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die demAuftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Auftragnehmer nichtzu vertreten. Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführung bei widrigen Bedingungen trifft derAuftragnehmer unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers. In diesem Fallverlängern sich Leistungs- und Lieferfristen angemessen, mindestens jedoch um die Dauer derVerzögerung. Daraus entstehende Mehrkosten sind in der kalkulierten Vergütung nicht enthalten undgesondert zu vergüten.Wird die Leistung des Auftragnehmers durch einen Umstand objektiv unmöglich, den keine der beidenParteien zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Anteil seiner Vergütungverlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung und Haftung.

§ 5 Abnahmen
Der Auftragnehmer erbringt alle vereinbarten Leistungen im Zweifel als Dienstleistungen im Sinne von §611 BGB, die keiner Abnahme bedürfen. Für den Fall, dass im Einzelfall ein werkvertragliches Vorgehenmit Abnahmen hinsichtlich einzelner Leistungsbestandteile einschlägig ist, gelten die folgendenBestimmungen.Der Auftraggeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung eines Werks schriftlich oder inTextform die Abnahme des Werks bestätigen (Abnahmefrist). Etwaige Mängel am Werk müssenunverzüglich nach Überlassung des Werks, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist von zweiWochen nach Überlassung des Werks schriftlich oder in Textform angezeigt werden. Erfolgt weder eineBestätigung der Abnahme noch eine Mängelanzeige, gilt das Werk nach Ablauf der Abnahmefrist vonzwei Wochen als abgenommen.Die Überlassung des Werks erfolgt in der Regel digital. Die Abnahme darf nicht allein deshalb verweigertwerden, weil das Werk nicht dem Geschmack des Auftraggebers entspricht. Im Rahmen des Auftragsbesteht künstlerische Gestaltungsfreiheit. Durch seine Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, sichvor Auftragserteilung hinreichend von der gestalterischen Qualität der Leistungen des Auftragnehmersüberzeugt zu haben.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kampagnenstart und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Auftragssbestätigung zu laufen.Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt im Rahmen einer oder mehrererKampagnen. Der Beginn einer Kampagne ist der Zeitpunkt der erstmaligen Live-Schaltung derbetreffenden Kampagne über die vereinbarten Kanäle („Kampagnenstart“).Soweit die Parteien in der Auftragssbestätigung eine feste Vertragslaufzeit vereinbart haben, kann jedePartei den Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtigerGrund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unterAbwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutetwerden kann. Wird das Vertragsverhältnis aus einem solchen wichtigen Grund gekündigt, kann derAuftragnehmer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Eineordentliche Kündigung ist zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monatmöglich.Soweit in der Auftragssbestätigung ausdrücklich auf diese Klausel Bezug genommen wird und dieParteien eine Probezeit vereinbaren, gilt die Probezeit für einen Zeitraum von drei Monaten, sofern dieParteien in der Auftragssbestätigung keine abweichenden Regelungen treffen. Innerhalb der Probezeitkann ein befristeter Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils mit Wirkungzum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.Soweit die Parteien den Vertrag befristet abgeschlossen haben, verlängert sich der Vertrag jeweils umdie Dauer der Vertragslaufzeit, sofern dieser nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende derVertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Befristete Verträge werden miteiner Laufzeit von bis zu maximal 12 Monaten abgeschlossen.Soweit die Parteien den Vertrag unbefristet abgeschlossen haben, kann dieser mit einer Kündigungsfristvon einem Monat jeweils mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Parteienkönnen in der Auftragssbestätigung eine abweichende Kündigungsfrist vereinbaren.Alle Kündigungen müssen der anderen Partei fristgerecht und in Textform zugehen.

§ 7 Geld-zurück-Garantie
Der Auftragnehmer gewährt Neukunden vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen eineRückerstattung der vom Auftraggeber für Social-Media-Recruiting-Kampagnen gezahlten Vergütung, wenn nicht innerhalb von acht (8) Wochen ab dem vereinbarten Beginn der Kampagne ein qualifizierter Bewerber generiert wurde. Als „qualifizierter Bewerber“ gilt ein Bewerber, der den im Einzelfall zwischenden Parteien vorab schriftlich vereinbarten Qualifikationskriterien entspricht. Diese Kriterien werden von den Parteien gemeinsam im Onboarding-Prozess definiert und festgehalten. Die Geld-zurück-Garantie unterliegt den nachfolgenden Bedingungen:– Eine Geld-zurück-Garantie wird ausschließlich gewährt, sofern sie ausdrücklich in der jeweiligenAuftragssbestätigung aufgeführt ist. Sie gilt nur für das Recruiting-Kontingent gemäßAuftragssbestätigung. Alle sonstigen Leistungen sind von dieser Garantie ausgeschlossen.– Sofern der Auftraggeber die Erstansprache der Bewerber selbst übernimmt, verpflichtet er sich,jeden potenziellen Bewerber innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Bewerbung zukontaktieren. Erfolgt eine Kontaktaufnahme nicht innerhalb dieser Frist, entfällt ein etwaiger Anspruchauf Rückerstattung.– Unabhängig davon, ob die Vorqualifizierung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmererfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, qualifizierte Bewerber spätestens innerhalb von zwei (2)Werktagen nach Übermittlung der Bewerbung telefonisch zu kontaktieren und zu einem Gesprächeinzuladen. Die Kontaktaufnahme sowie die Einladung sind im vom Auftragnehmer bereitgestelltenPortal zu dokumentieren. Erfolgt keine fristgerechte und dokumentierte Kontaktaufnahme, entfällt einetwaiger Anspruch auf Rückerstattung.Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Rückerstattung spätestens innerhalb von fünf (5)Werktagen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmergeltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch ausgeschlossen. Die Geld-zurück-Garantiebegründet keine gesetzliche Gewährleistungspflicht und lässt gesetzliche Ansprüche des Auftraggebersunberiührt.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers8.1 Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der in der Auftragssbestätigung vereinbarten Vergütung für einen Leistungszeitraum wirdjeweils vor Beginn eines Leistungszeitraums in Rechnung gestellt. Der Leistungszeitraum beträgthöchstens drei Monate ab dem Ende des Kalendermonats des Kampagnenstarts bzw. der letztenRechnung. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeberzu zahlen, sofern die Parteien in der Auftragssbestätigung keine abweichenden Regelungen treffen.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltendengesetzlichen Umsatzsteuer. Abweichende Zahlungskonditionen können schriftlich oder in Textformvereinbart werden; insbesondere können im Einzelfall auch Abschlagszahlungen gegen Stellung einerprüffähigen Rechnung vereinbart werden.Für den Fall, dass der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers finanzielle Aufwendungen tätigt(insbesondere Ausgaben im Rahmen des Werbebudgets), verpflichtet sich der Auftraggeber, die demAuftragnehmer dadurch entstandenen Kosten unverzüglich zu erstatten. Es gelten die gesetzlichenVerzugsvorschriften.Fahrt- und Reisekosten, Spesen sowie berufsübliche Nebenkosten, die im Zusammenhang mit einemAuftrag beim Auftragnehmer anfallen, sind bereits in der Vergütung berücksichtigt. Im Voraus gezahlte,nicht stornierbare Reisekosten (z. B. Hotel, Flugreisen) müssen bei durch den Auftraggeber veranlasstenAbsagen und Verschiebungen von Drehtagen dem Auftragnehmer in vollem Umfang gesondert erstattetwerden.Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Drehtag ab oder verschiebt diesen und erfolgt die Mitteilungspäter als sieben (7) Werktage vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % derfür diesen Drehtag vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt esunbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. ImÜbrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oderZurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

8.2 Garantie und Freistellungsanspruch
Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, die dievon ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte betreffen, und dass er gesetzliche und behördlicheVorgaben einhält (z. B. Genehmigungen für Fotoaufnahmen, Sondernutzungserlaubnisse etc.). Dies giltinsbesondere, aber nicht ausschließlich, für Bestimmungen des Persönlichkeitsrechts, desImmaterialgüterrechts, des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzrechts. Der Auftraggeber istinsbesondere auch für die Einholung aller etwaig zur Leistungserbringung erforderlichen persönlichkeits-und datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen verantwortlich.Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Veröffentlichungbereitgestellten Inhalte zu prüfen, und behält sich ausdrücklich vor, offensichtlich rechtswidrige Inhaltenicht zu veröffentlichen. Von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der diesbezüglichenPflichten oder anderen Rechtsverstößen des Auftraggebers resultieren, stellt der Auftraggeber denAuftragnehmer auf erstes Anfordern frei und trägt die daraus entstehenden Kosten vollumfänglich,einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

8.3 Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichenMitwirkungshandlungen fristgerecht oder, wenn keine Frist vereinbart ist, unverzüglich nach Aufforderungdurch den Auftragnehmer vorzunehmen.Zur Erbringung von Leistungen im Bereich des Social-Media-Managements wird der Auftraggeber demAuftragnehmer die notwendigen Zugangsdaten für die in der Auftragssbestätigung vereinbartenSocial-Media-Kanäle und Tools (z. B. Meta Business Manager, LinkedIn Campaign Manager, GoogleAds) überlassen oder ihm auf andere Weise die benötigten Berechtigungen gewähren. Der Auftraggebergestattet dem Auftragnehmer die Nutzung dieser Profile im Rahmen der vertraglich vereinbartenLeistungen.Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, das Bestehen der Kundenbeziehung, dieFirmenbezeichnung und gegebenenfalls das Logo des Auftraggebers als Referenz auf der Website undin den Marketingmaterialien des Auftragnehmers zu veröffentlichen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich der Durchführung des Auftrags und damit verbundener,aus der Sphäre des Auftraggebers stammender Gefahren eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

§ 9 Urheberrechte und Lizenzen
Im Zweifelsfall bestimmt sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck, aufwelche Nutzungsarten sich die Einräumung von Nutzungsrechten erstreckt. Entsprechendes gilt für dieFrage, ob ein Nutzungsrecht einengeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließlichesNutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungendas Nutzungsrecht unterliegt.Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke (Texte, Grafiken,Konzepte, Kampagnenmaterialien, Designs, Videos etc.) unterliegen dem Urheberrecht desAuftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer demAuftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für denvereinbarten Zweck ein.Soweit in der Auftragssbestätigung die Lizenzierung von urheberrechtlichen Werken Dritter vereinbart ist,erfolgt diese durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers entsprechend dem im Einzelfallvereinbarten Nutzungsumfang. Zudem ist die Urheberschaft des Dritten – vorbehaltlich einerabweichenden Vereinbarung im Einzelfall – zu kennzeichnen.Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt,die erstellten Werke zu verändern, zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen. Der Auftragnehmer istberechtigt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen zu Referenz- undMarketingzwecken zu nennen und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklichwiderspricht.

§ 10 Softwaretools
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl und Einrichtung von Softwaretools vonDrittanbietern. Sofern die Unterstützung bei der Einrichtung von Softwaretools Leistungsbestandteil ist,liefert der Auftragnehmer weder das Softwaretool noch stellt er den Zugang zum Softwaretool zurVerfügung. Für die Einhaltung der Nutzungsrechtsregelungen an der Software ist allein der Auftraggeberverantwortlich.

§ 11 Mängelgewährleistung und Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt,haftet der Auftragnehmer bei Mängeln sowie bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichenPflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für dieBeschaffenheit der Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nachÜberlassung der Arbeitsergebnisse, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung,gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzuzeigen, andernfalls sind Ansprüche desAuftraggebers wegen dieser Mängel ausgeschlossen.Für einzelne Leistungsbestandteile und Arbeitsergebnisse können die Parteien die vorherige Erteilungeiner Freigabe durch den Auftraggeber vereinbaren. Sofern ein Arbeitsergebnis durch den Auftraggeberfreigegeben wurde, ist diese Freigabe verbindlich. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln andiesem Arbeitsergebnis sind ausgeschlossen, soweit diese Mängel bereits bei Erteilung der Freigabeerkennbar waren.Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit desAuftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet derAuftragnehmer nur, soweit im Gesetz zwingend eine diesbezügliche Haftung vorgesehen ist,insbesondere sofern der Auftragnehmer eine Kardinalpflicht verletzt oder Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist dieHaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungseinschränkungen oder Änderungen, die durchDrittanbieter (z. B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok) verursacht werden und außerhalb desEinflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

§ 12 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchebeträgt ein Jahr, soweit nicht durch Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. FürSchadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln beruhen, gelten ausschließlich die gesetzlichenVerjährungsfristen.§ 13 VertraulichkeitDie Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführungerlangten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur mit Zustimmung der anderen Partei anDritte weiterzugeben oder anderweitig offenzulegen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer,die vom Auftraggeber erhaltenen Zugangsdaten für Social-Media-Accounts und sonstige Systeme strengvertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.Von der Vertraulichkeitsregelung ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen aufgrund einergesetzlichen Bestimmung, im Rahmen von Gerichts- oder Schiedsverfahren oder bei einer Verpflichtungdurch rechtskräftige gerichtliche oder unanfechtbare behördliche Anordnung. In diesen Fällen wird diezur Offenlegung verpflichtete Partei, soweit dies zulässig und möglich ist, die andere Partei vorabunterrichten.Informationen bedürfen auch dann keiner vertraulichen Behandlung, wenn sie einer Partei bei Abschlussdes Vertrags nachweislich bereits bekannt waren, danach von dritter Seite ohne Verletzung einerVertraulichkeitsvereinbarung bekannt werden oder bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sindoder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertragsberuht.Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer vondrei Jahren fort.

§ 14 Datenschutz und Löschung
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere derDS-GVO und des BDSG) zu beachten. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringungpersonenbezogene Daten des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einesgesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DS-GVO.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten unverzüglichnach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen, soweit keine gesetzlichenAufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Weitergabe vonDaten an den Auftragnehmer auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unterAusschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder imZusammenhang mit diesen AGB oder den diesen AGB unterliegenden Verträgen, einschließlich allerRechtsstreitigkeiten über bzw. im Zusammenhang mit deren Zustandekommen, Wirksamkeit undDurchführung, ist Erlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichzuständigen Gericht zu klagen.

§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, diedem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrages bedürfen der Schriftform. Dies giltauch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.Stand dieser AGB: Mai 2025.

Luca Bernecker
Leitender Kundenberater
& Co-Founder

Luca Bernecker

Geschäftsführer

Über folgende Punkte sollten wir sprechen:

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